Energieberatung im Landkreis Kassel

Bauplanungs- & Sachverständigenbüro - Dipl.-Ing. Harald Hahn


 

Energieberatung

 

> Warum eine Vor-Ort-Energieberatung?

> Was beinhaltet eine Vor-Ort-Energieberatung?

> Informationen, die weiter helfen!

> Art und Höhe der Förderung

> Wie erhalte ich eine Vor-Ort-Energieberatung?

 

Warum eine Vor-Ort-Energieberatung?

 Sie wissen wie viel Benzin Ihr Auto benötigt. Wissen Sie auch wie viel Energie Ihr Haus benötigt?

Liter Öl oder m³ Gas pro m² Wohnfläche im Jahr

Bewertung
über 20 hier muss dringend etwas geschehen
16 - 20 hier muss etwas unternommen werden
12 - 16 hier sollte etwas unternommen werden
8 - 12 gut
4 - 8 sehr gut

Mit dem Auto fahren Sie regelmäßig zur Inspektion. Wissen Sie, ob Ihr Haus alle Anforderungen erfüllt?

Bestimmte Anforderungen müssen seit dem 31.12.2006 erfüllt sein. So zum Beispiel die Erneuerung der Heizungsanlage und die Dämmung der obersten Geschossdecke. Vor der Ausführung der Maßnahmen sollte auch eine Energieberatung zu den möglichen Einsparpotentialen erfolgen. Sie bekommen nicht nur mit geteilt, wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt, sondern auch mit welchen Maßnahmen Sie effektiv den Energiebedarf senken können.

Sind ohnehin Investitionen im und am Gebäude geplant, lassen sich durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen die Energiekosten um bis zu 70 % reduzieren. Die Investitionskosten werden durch günstige Kredite gefördert und amortisieren sich schnell durch die Einsparungen bei den Heizkosten.

Beispiel:
Sie haben ein Haus mit 150 m² Wohnfläche und einem Ölverbrauch von 3.000 Litern im Jahr. So rechnen Sie: 3.000 L : 150 m² = 20 L/m²

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Was beinhaltet eine Vor-Ort-Energieberatung?

Die Beratung läuft in drei Schritten:

1. Schritt
ist eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der Heizungsanlage mit allen Schwachstellen.

2. Schritt
ist die Analyse des Gebäudes und die Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz erhalten Sie nur bauphysikalisch geprüfte Vorschläge.

3. Schritt
ist das Beratungsgespräch auf der Grundlage der erarbeiteten Vorschläge zur Energieeinsparung. Hier werden auch mögliche Fördermaßnahmen und Kreditvarianten besprochen. Je höher die Energieeinsparung und die CO2-Minderung ist, desto höher sind die Fördermöglichkeiten und auch ein möglicher Teilschuldenerlass.

Die Beratung wird bei einem Einfamilienhaus mit einem Zuschuss versehen. Um den Zuschuss kümmert sich Ihr Berater. Sie zahlen nur einen Eigenanteil. Nach der Ausführung einer Variante können wir Ihnen schnell einen Energieausweis ausstellen. Modernisieren rechnet sich gleich dreifach: Sie werden früher oder später an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren.

Gut vorbereitet, gewinnen Sie gleich dreifach:

1. Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwicklungen der Preise für Gas, Öl oder Strom.
2. Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt ein geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
3. Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.

Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2 Reduzierung gibt es günstige Kredite und Fördermaßnahmen.

 

Informationen, die weiterhelfen!

Fördermaßnahmen bei der KfW: www.kfw.de

Weitere Informationen gibt Ihnen die BAFA: Energiesparberatung www.bafa.de

Informationen zur Energieeffizienz www.initiative-energieeffizienz.de

Allgemeine Informationen zum Energiesparen erhalten Sie unterDeutsche Energieagentur dena www.dena.de

Thema Energie www.thema-energie.de

Energiesparen im Haushalt www.asue.de

Weitere Energieberatungen in Ihrer Nähe: www.gih-hessen.de und www.energieberatung-kassel.de

 

Art und Höhe der Förderung

Gegenstand der Förderung

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung (iSFP) beträgt 1.300,- Euro für Ein- /Zweifamilienhäuser bzw. 1.700,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus gezahlt.


Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Für den anzufertigenden Beratungsbericht sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten / Gutachten ist nicht vorgesehen.

… weiter siehe www.bafa.de

 

Wie erhalte ich eine Vor-Ort-Energiesparberatung?

Sie melden sich ganz einfach bei uns. Sie erhalten eine Checkliste mit den Unterlagen, die wir benötigen. Den Rest erledigen wir für Sie. Bitte benutzen das Kontaktformular für die Kontaktaufnahme.